Die Gewässergüte der Gewässer innerhalb der EU unterliegen einer regelmäßigen Überwachung, so sieht es die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vor (wir berichteten darüber in der Ausgabe 2/2013). Die EU-Staaten sind im Falle einer schlechten Gewässergüte verpflichtet, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um im betreffenden Gewässer einen guten ökologischen Zustand zu erreichen. Das kann in einigen Fällen auch fischereilich Konsequenzen mit sich bringen.
Beurteilung der Gewässergüte aufgrund der Fischfauna
Das Amt für Jagd und Fischerei führt im Rahmen der WRRL regelmäßig Befischungen durch. Ein auf nationaler Ebene geltender Bewertungsschlüssel beurteilt die befischten Gewässer aufgrund des vorgefundenen Fischbestandes, dem Vorhandensein von heimischen und nicht heimischen Arten, dem Altersklassenaufbau und der Biomasse. Ausgeklammert aus dem Monitoring sind die Stauseen.
Die Gewässer Südtirols weisen großteils eine gute Gewässergüte auf. Dennoch gibt es einige Fließgewässer, welche die geforderte Güte nicht erreichen. In den meisten Fällen handelt es sich um stark veränderte, vom Siedlungs- und Wirtschaftsraum beeinflusste Wasserläufe, bei denen sowohl biologische wie auch chemische Parameter Defizite aufzeigen.
Nicht heimische Fischarten verschulden eine schlechtere Einstufung
Was die Fischfauna betrifft, wirken sich insbesondere das Fehlen heimischer Fischarten, eine fehlende Reproduktion oder das Vorhandensein von fremden, also nicht heimischen Fischarten negativ auf die Bewertung aus. In manchen Fällen ist der schlechte Gewässerzustand sogar das Ergebnis der fischereilichen Förderung nicht heimischer Arten, sprich des Besatzes von Regenbogenforelle und Bachsaibling. Hier entsteht ein Widerspruch zwischen dem gemeinschaftlichen Interesse - ausgedrückt in den EU-Richtlinien und nationalen Bestimmungen - und der aktuellen fischereilichen Praxis. Die Fischereibehörde hat stets einen gewissen Freiraum in dieser Richtung unterstützt, sieht sich jetzt aber gefordert, die Ziele der EU-WRRL mit der fischereilichen Bewirtschaftung schrittweise in Einklang zu bringen.
Sind Bachsaibling und Regenbogenforelle noch förderungswürdig?
Priorität haben die naturnahen, intakten Gewässer, deren schlechte Einstufung der Gewässergüte einzig dem Parameter „Fischfauna“ zugeschrieben wird. Dies trifft etwa auf Gebirgsbäche zu, bei denen das Vorkommen des Bachsaiblings für einen unbefriedigenden Gewässerzustand verantwortlich wird. Das zuständige Fachamt muss daher Schritte setzen, um den Zustand zu verbessern. Es ist angesichts dieser neuen Rahmenbedingungen nachvollziehbar, dass der Bachsaibling in den Fließgewässern nicht mehr als förderungswürdig anzusehen ist. Ein ähnlicher Fall, wenngleich etwas anders gelagert, ist die Förderung der Regenbogenforelle. Auch hier handelt es sich um eine nicht heimische Fischart, deren Präsenz sich negativ auf die Beurteilung der Gewässergüte auswirkt. Da es sich dabei um stark veränderte Fließgewässer handelt, ist der mäßige Gewässerzustand in der Regel das Ergebnis mehrerer biologischer und chemischer Parameter. Nachdem im Artenspektrum der angetroffenen Fischfauna seltener eine Dominanz der Regenbogenforelle besteht als es beim Bachsaibling in den Gebirgsbächen der Fall ist, ergibt sich beim Vorkommen der jeweiligen nicht heimischen Art bei den Hauptgewässern gewöhnlich eine geringere Verschlechterung der Gewässergüte als bei den Hochgebirgsbächen.
Konsequenzen für die Fischerei
Aus den genannten Gründen wird ab dem Jahr 2015 kein Besatz von Bachsaiblingen in Südtirols Fließgewässern mehr genehmigt werden. Die Präsenz der Regenbogenforelle wirkt sich zwar weniger negativ auf die Bewertung der Gewässergüte aus, dennoch muss die Förderung der Regenbogenforelle als Besatzfisch in den nächsten Jahren vertieft und diskutiert werden, um den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie gerecht zu werden. Ein generelles Besatzverbot der Regenbogenforelle wird gegenwärtig aber nicht ins Auge gefasst.
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