Fischereiverband Südtirol

Voraussetzungen zum Fischen

Was braucht man zum Fischen in Südtirol?

Zum Fischen in den öffentlichen Gewässern Südtirols sind folgende Dokumente erforderlich:

1

Fischereilizenz

Das grundlegende Dokument, das von der Wohnsitzprovinz ausgestellt wird, um in den Binnengewässern Italiens fischen zu dürfen.

Sie wird beim zuständigen Fachamt der Wohnsitzprovinz des Antragstellers beantragt und von diesem ausgestellt. In der Provinz Bozen ist dies das Amt für Wildtiermanagement mit Sitz in Bozen.

Ermächtigt zum Fischen mit Rute und Angel sowie zum Unterwasserfischen außerhalb Südtirols. Kann nur von in Südtirol ansässigen Personen beantragt werden.

Personen, die nicht in Italien ansässig sind, benötigen zur Ausübung der Angelfischerei die Lizenz der Kategorie D (Ausländerlizenz).

2

Fischerschein

Pflicht für Ansässige über 16 Jahre: wird nach Bestehen der Fischerprüfung der Provinz Bozen ausgestellt.

Besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung über allgemeine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Angeltechniken, Schonzeiten und Mindestmaße, Verhaltensnormen, Gesetzgebung und Lebensräume. Zugelassen sind Personen, die am Prüfungstag 14 Jahre alt sind.

Der Fischereiverband Südtirol organisiert vor jeder Prüfung Vorbereitungskurse.

Nicht erforderlich für Jugendliche bis 16 Jahre und Personen mit schwerer Behinderung (in Begleitung eines Fischerscheininhabers) sowie für Personen, die nicht in der Provinz Bozen wohnen, aber einen Fischerschein aus einer anderen italienischen Provinz oder Region besitzen.

3

Fischwasserkarte

Die Genehmigung des Bewirtschafters zum Fischen in einem bestimmten Abschnitt, erhältlich als Tages- oder Jahreskarte.

Eine nicht übertragbare Genehmigung, die vom Bewirtschafter zum Fischen in einem Gewässerabschnitt für einen bestimmten Zeitraum ausgestellt wird. Erhältlich an den Ausgabestellen der jeweiligen Bewirtschafter oder online.

Können an in Südtirol Ansässige mit Lizenz B und Fischerschein, an außerhalb Südtirols Ansässige mit Lizenz B der Wohnsitzprovinz und an Ausländer mit Lizenz D ausgestellt werden.

Können an in Südtirol Ansässige mit Lizenz B und Fischerschein, an in Italien Ansässige mit Lizenz B und Fischerschein jeder Provinz sowie an Ausländer mit Lizenz D und Fischerschein ausgestellt werden.