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Gesetzliche Grundlagen

Nach dem Autonomiestatut von 1972 besitzt die Autonome Provinz Bozen die primäre Gesetzesgebungsbefugnis über die Fischerei und den Schutz der Fischarten.

Das Landesgesetz Nr. 28/78 über die Fischerei wurde am 09. Juni 1978 erlassen und im Amtsblatt der Autonomen Region Trentino - Südtirol vom 11.07.1978, Nr. 34, veröffentlicht. Mit dem Landesgesetz vom 11. Februar 2000, Nr. 4, veröffentlicht im Amtsblatt der Region vom 29. Februar 2000, Nr. 9, erfolgte eine Novellierung obgenannten Gesetzes.

Link: Landesgesetzes Nr. 28/78 in geltender Fassung

Die Durchführungsverordnung zum Landesfischereigesetz wurde mit Dekret des Landeshauptmannes vom 08. Mai 2001, Nr. 19, erlassen und im Amtsblatt der Autonomen Region Trentino - Südtirol vom 05. Juni 2001, Nr.23, veröffentlicht. Mit Dekret des Landeshauptmannes vom 14. November 2002, Nr. 45, veröffentlicht im Amtsblatt der Region vom 03 Dezember 2002, Nr. 50, erfolgte eine Novellierung dieser Durchführungsverordnung.

Link: Durchführungsverordnung zum Landesges. Nr. 28/78 in geltender Fassung
Die Regelung für die Ausübung des Rafting- und Kanusports in den Fließgewässern wurde mit Beschluss der Landesregierung vom 16. September 2002, Nr. 3268, erlassen und im Amtsblatt der Autonomen Region Trentino - Südtirol vom 01. Oktober 2002, Nr.41, veröffentlicht.

Link: Verzeichnis der mit Rafting und Kanu befahrbaren Fließgewässerstrecken

 


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Pegelstationen
Pegelstände
Auf der Provinzseite können die Pegelstände eingesehen werden.
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Sonnenauf- und Untergang
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Viele Fischer schwören beim Fischen auf die Mondphasen.
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Korpulenzfaktor ermitteln
Der Korpulenzfaktor gibt das Verhältnis von Fischlänge zu Fischgewicht wieder.
Wenn du z.B. die Länge des Fisches gemessen hast, aber keine Möglichkeit hattest ihn zu wiegen, so kannst du das ungefähre Gewicht ausrechnen.
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Fischerquiz
Zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung gibt es auch mehrere Fischerquiz.
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