Versicherungsabkommen mit Raiffeisen
Maßgeschneiderter Versicherungsschutz für Fischereivereine und Fischereirechtsinhaber
Bereits seit 2008 bietet der Landesfischereiverband Südtirol seinen angeschlossenen Fischereivereinen und Fischereirechtsinhaber einen umfangreichen Versicherungsschutz, um den Mitglieder auch in versicherungstechnischen Fragen einen vorteilhaften Service bieten zu können.
Dafür wurde mit dem Raiffeisen Versicherungsdienst ein Abkommen abgeschlossen, das mehrere Bereiche umfasst. Der Versicherungsschutz reicht von einer Allgemeinen Haftpflichtversicherung für die Vereine und Fischereirechtsinhaber und einer Haftpflichtversicherung für Abonnenten der Fischerzeitung über eine Strafrechtsschutzversicherung bis hin zur Unfallversicherung.
Der Versicherungsschutz im Überblick
Das Versicherungspaket umfasst mehrere Bereiche, die entweder automatisch oder fakultativ versichert werden können.
Mit der Mitgliedschaft im Landesfischereiverband Südtirol haben die Vereine automatisch folgenden Versicherungsschutz:
Allgemeine Haftpflichtversicherung:
Die dem Landesfischereiverband angeschlossenen Fischereivereine und Fischereirechtsinhaber sind automatisch durch die Verbandsmitgliedschaft haftpflichtversichert. Die Versicherung übernimmt Schäden gegenüber Dritte bis zu einer Versicherungssumme von 2,5 Mio. Euro.
Versichert sind die gesamte Tätigkeit des Vereins, die Führung einer Fischteichanlage oder eines Flusslaufes, Eigentum, Führung und Verwaltung von Gebäuden und Vereinslokalen sowie Eigentum, Führung und Benutzung von Geräten und Anlagen zur Durchführung von Tätigkeiten.
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Strafrechtsschutzversicherung
Ebenso sind die dem Landesfischereiverband angeschlossenen Fischereivereine und Fischereirechtsinhaber automatisch durch die Verbandsmitgliedschaft rechtsschutzversichert. Die Strafrechtsschutzversicherung deckt Verfahrenskosten bis zu 50.000 Euro.
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Ebenfalls automatisch versichert:
Haftpflichtversicherung für Abonnenten der Fischerzeitung
Alle Abonnenten der Fischerzeitung sind automatisch bis zu einer Versicherungssumme von 1 Mio. Euro haftpflichtversichert. Diese gilt bei Ausübung der Sportfischerei und unter der Voraussetzung, dass er eine Tages- bzw. Jahreskarte erstanden hat und der Fischgang in der Karte eingetragen ist.
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Fakultativ können die angeschlossenen Fischereivereine und Fischereirechtsinhaber eine Unfallversicherung abschließen:
Fakultativ: Unfallversicherung im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit bei einem Fischereiverein
Alle Vereine können für ihre Mitglieder, die bei verschiedenen Veranstaltungen und Arbeiten für den Verein selbst mithelfen (Vereinsfeste, Besatzmaßnahmen, Ausfischen u.a.) eine Unfallversicherung abschließen. Versichert sind der Tod, die bleibende Invalidität und die Unfallkosten.
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Detaillierte Informationen zur Absicherung für Fischereivereine erhalten Sie beim Südtiroler Fischereiverband bzw. beim Raiffeisen Versicherungsdienst.